Achtung Brennverbot  beachten !!! 


Das  Verbrennen  von  pflanzlichen  Abfällen  ist  verboten. Der  Fachbereich  Umwelt  der Stadt  Braunschweig  weist darauf  hin,  dass  Zuwiderhandlungen  als Ordnungswidrigkeiten  mit einer  Geldbuße  bis  zu  100.000  € geahndet  werden  können. Nähere  Informationen  beim  Vorstand



 Braunschweig,  24.08.2021




Das  beabsichtigte  Verbrennen  ist  der zuständigen  Behörde  vor dem  Verbrennen anzuzeigen.  Die  zuständige  Behörde  für  die  Kleingärtnervereins  im  Stadtgebiet Braunschweig  ist  die  Stadt  Braunschweig,  Fachbereich  Umwelt,  Richard-WagnerStraße  1,  38106  Braunschweig.  Mit der Anzeige  ist darzulegen,  auf  welchem Grundstück die  pflanzlichen  Abfälle  angefallen  sind  und  wo  das Verbrennen durchgeführt werden  soll.  Zudem  ist  der  Befall mit dem  Schadorganismus  eindeutig nachzuweisen. Wer  pflanzliche  Abfälle  ohne  Schadstoffbefall  verbrennt  oder wer  das Verbrennen pflanzlicher Abfälle  mit  Schadstoffbefall  nicht  fristgerecht  anzeigt,  handelt ordnungswidrig.  Die  Ordnungswidrigkeiten  können  mit  einer Geldbuße  bis zu 100.000  €  geahndet  werden. Zur Gewährleistung  der ordnungsgemäßen  Verwertung  der pflanzlichen  Abfälle  aus den  Kleingärtnervereinen  im Bereich  der Stadt  Braunschweig  können  die  Pflanzen und  Pflanzenteile  auf  dem  Grundstück  des jeweiligen  Kleingärtnervereins kompostiert werden.  Sofern  die  Eigenkompostierung  nicht  vorgesehen  ist,  sind  die pflanzlichen  Abfälle  inklusive  der Abfälle,  die  mit Schaderregern  befallen  sind,  in  der Kompostanlage  auf  dem  Gelände  des Abfallentsorgungszentrums  der ALBA Braunschweig  GmbH in  Braunschweig-Watenbüttel,  Celler Heerstraße  337  (an  der B  214) zu  entsorgen.  Kleinmengen  können  auch  auf  dem  Betriebsgelände  der  ALBA Braunschweig  GmbH,  Frankfurter Straße  251  in  Braunschweig  abgegeben  werden. Für Rückfragen  stehe  ich  Ihnen  gern zur Verfügung.

 Mit freundlichen  Grüßen i. A. Winkelhöfer