Achtung Brennverbot beachten !!!
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten. Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können. Nähere Informationen beim Vorstand
Braunschweig, 24.08.2021
Das beabsichtigte Verbrennen ist der zuständigen Behörde vor dem Verbrennen anzuzeigen. Die zuständige Behörde für die Kleingärtnervereins im Stadtgebiet Braunschweig ist die Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Richard-WagnerStraße 1, 38106 Braunschweig. Mit der Anzeige ist darzulegen, auf welchem Grundstück die pflanzlichen Abfälle angefallen sind und wo das Verbrennen durchgeführt werden soll. Zudem ist der Befall mit dem Schadorganismus eindeutig nachzuweisen. Wer pflanzliche Abfälle ohne Schadstoffbefall verbrennt oder wer das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit Schadstoffbefall nicht fristgerecht anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwertung der pflanzlichen Abfälle aus den Kleingärtnervereinen im Bereich der Stadt Braunschweig können die Pflanzen und Pflanzenteile auf dem Grundstück des jeweiligen Kleingärtnervereins kompostiert werden. Sofern die Eigenkompostierung nicht vorgesehen ist, sind die pflanzlichen Abfälle inklusive der Abfälle, die mit Schaderregern befallen sind, in der Kompostanlage auf dem Gelände des Abfallentsorgungszentrums der ALBA Braunschweig GmbH in Braunschweig-Watenbüttel, Celler Heerstraße 337 (an der B 214) zu entsorgen. Kleinmengen können auch auf dem Betriebsgelände der ALBA Braunschweig GmbH, Frankfurter Straße 251 in Braunschweig abgegeben werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Winkelhöfer